Arbeitsbereiche

Es ist Ziel und Anspruch meiner Arbeit, Mandanten umfassend und ihren Interessen gerecht, zu beraten und zu vertreten. Die Beratung und Vertretung berücksichtigt auch stets strafrechtliche Aspekte. Im Verlauf meines beruflichen Werdegangs habe ich folgende Tätigkeitsschwerpunkte etabliert:

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt liegt hier zum einen im Bereich der arbeitsvertraglichen Streitigkeiten, also insbesondere dem Kündigungsschutz und anderen Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen, der Durchsetzung von Lohnforderungen und Urlaubsansprüchen, der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Befristungen/ Entfristungsklagen und der inhaltlichen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Abmahnungen. Zum anderen berate und vertrete ich bei Streitigkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personenvertretungsgesetz (Schwerpunkt: Thüringen, Sachsen und Bund) ergeben.

Familienrecht

Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie im Scheidungsverfahren, bei der Berechnung/ Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Ehegatten und Kindes sowie der Vermögensauseinandersetzung. Einen wichtigen Bestandteil meiner familienrechtlichen Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung in Sorgerechtsverfahren. Hier strebe ich am Kindeswohl orientierte Lösungen an.

Sozialrecht

Sozialrecht

Im Zusammenhang mit einer qualifizierten arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung sind fundierte Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) unabdingbar. Dies gilt vorrangig im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. hinsichtlich der Vermeidung von Sperrfristen). Daneben können auch während der Beschäftigung von Arbeitnehmern/innen sozialversicherungsrechtliche Probleme (gesetzlicher Unfallschutz, Höhe der Krankenversicherungsbeiträge und Schwerbehinderung) beklagt werden. Hier wie auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich einen sozialrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt. Zudem berate und vertrete ich auch umfassend im Bereich des SGB II („Hartz IV”).

Neben den beschriebenen Schwerpunkten bin ich im Bereich des Zivilrechts tätig und stehe Ihnen bei Streitigkeiten aus Kauf-, Miet- und Leasingverträgen zur Verfügung.